Wer einen Lkw-Fahrer aus Polen einstellen möchte, profitiert von der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU. Das bedeutet: Polnische Fahrer dürfen grundsätzlich ohne gesonderte Arbeitserlaubnis in Deutschland tätig sein. Allerdings gelten bestimmte rechtliche Voraussetzungen, die Unternehmen kennen und prüfen sollten.
Zunächst muss der Fahrer im Besitz eines gültigen polnischen CE-Führerscheins sein, der in Deutschland automatisch anerkannt wird, solange der Wohnsitz des Fahrers weiterhin in Polen liegt.
Zusätzlich ist ein Nachweis über die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich – erkennbar z. B. am Eintrag „Code 95“ im Führerschein. Dieser Nachweis ist entscheidend, da er belegt, dass der Fahrer über die notwendige Fachkenntnis verfügt, gewerblich tätig zu sein.
Außerdem wird eine Fahrerkarte benötigt, mit der sich der Fahrer in digitalen Fahrtenschreibern identifizieren kann – sie ist Teil der gesetzlichen Kontrollpflichten im EU-Raum. Nicht zuletzt müssen polnische Fahrer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen, um sich ausweisen zu können.
Insgesamt ist der rechtliche Zugang unkompliziert, setzt aber voraus, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.
Die Anerkennung der polnischen Fahrerlaubnis erfolgt automatisch, solange der Fahrer einen festen Wohnsitz in Polen hat. Ein Wohnsitzwechsel nach Deutschland kann jedoch eine Umschreibung notwendig machen. Auch sollten Unternehmen prüfen, ob zusätzliche Sprachkenntnisse für den konkreten Einsatzbereich sinnvoll oder erforderlich sind.